(Dieser Artikel ist veröffentlicht in MHR 4/03, 35) < home RiV >

Beamtenklausel
nicht für Richter?


 

Der Deutsche Richterbund wurde durch ein Mitglied auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für viele von Interesse sein könnte: Speziell für Beamte sehen einige Versicherer  im Rahmen von Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen eine sog. Beamtenklausel vor, wonach die Feststellung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Die meisten Kollegen gehen sicherlich bisher davon aus, dass Richter von dieser Klausel erfasst werden. Der BGH[1] hat jetzt allerdings entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Der dortige Ausgangsfall betraf zwar einen Soldaten; der BGH  hat Richter aber (in einem obiter dictum) gleich mit abgehandelt. Aus diesem Grunde dürfte es sinnvoll sein, vom Versicherer eine Bestätigung zu verlangen, dass Richter wie Beamte behandelt werden. Nach der Mitteilung des Kollegen hat sich seine Versicherung dazu außerstande gesehen!

Hanspeter Teetzmann


 

[1] BGH Urt. v. 26.09.2001 (Az: IV ZR 220/00) = http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=21218