Beamtenklausel
nicht für Richter?
Der Deutsche Richterbund wurde durch ein
Mitglied auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für viele von Interesse sein
könnte: Speziell für Beamte sehen einige Versicherer im Rahmen von
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen eine sog. Beamtenklausel vor, wonach die
Feststellung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit gilt. Die meisten
Kollegen gehen sicherlich bisher davon aus, dass Richter von dieser Klausel
erfasst werden. Der BGH[1]
hat jetzt allerdings entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Der dortige
Ausgangsfall betraf zwar einen Soldaten; der BGH hat Richter aber (in einem
obiter dictum) gleich mit abgehandelt. Aus diesem Grunde dürfte es sinnvoll
sein, vom Versicherer eine Bestätigung zu verlangen, dass Richter wie Beamte
behandelt werden. Nach der Mitteilung des Kollegen hat sich seine Versicherung
dazu außerstande gesehen!
Hanspeter Teetzmann
[1] BGH Urt. v. 26.09.2001 (Az: IV ZR 220/00) = http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&nr=21218