Eckpunktepapier 
  des Justizsenators zur Selbstverwaltung
  
  Im Mai 2009 veröffentlichte Justizsenator Dr. 
  Till Steffen „Eckpunkte für ein Modell einer Autonomie der Hamburger Justiz“. 
  Das Papier ist mit 22 Seiten zu lang, um es hier abzudrucken. Es kann im 
  Internet heruntergeladen werden. 
  Nachstehend sei deshalb nur die graphische Darstellung der Eckpunkte seitens 
  der Justizbehörde wiedergegeben. 
  
  Der Richterverein hat in seiner 
  Presseerklärung vom 20.05.2009 begrüßt, dass der Justizsenator mit den 
  Eckpunkten grundsätzlich langjährigen
  Forderungen des Deutschen 
  Richterbundes
  und
  des
  Hamburgischen
  Richtervereins nachkommt und der 
  tatsächlichen Einführung der Justizselbstverwaltung ernstlich näher tritt. 
  Begrüßt wird dabei insbesondere die haushaltsrechtliche parlamentarische 
  Anbindung der Justiz unmittelbar an die hamburgische Bürgerschaft. Mit 
  Nachdruck abgelehnt wird die geplante Ausgliederung von Staatsanwaltschaft und 
  Generalstaatsanwaltschaft aus der Justizselbstverwaltung. Die 
  Staatsanwaltschaften sind in gleicher Weise wie die Gerichte integraler 
  Bestandteil der Justiz. Auch ihre politische Steuerung scheidet aus. Die 
  Abspaltung von den Gerichten birgt die Gefahr einer Transformation zu bloßen 
  polizeiähnlichen Verwaltungsbehörden in sich und könnte seit dem 19. 
  Jahrhundert im Hinblick auf die Freiheitsrechte Beschuldigter erreichte 
  rechtsstaatliche Fortschritte in Frage stellen.
  
  (Red.)