
	einige von Ihnen haben 
	inzwischen auf den Antrag auf amtsangemessene Besoldung und den dazu 
	eingelegten Widerspruch einen Teilwiderspruchsbescheid erhalten, mit dem das 
	Verfahren für die Jahre 2013 bis 2019 ausgesetzt und der Widerspruch im 
	Übrigen zurückgewiesen wurde. 
	 
	Wir halten den Inhalt des Teilwiderspruchs nicht für überzeugend und 
	sind nach wie vor der Auffassung, dass unsere Forderung nach 
	amtsangemessener Besoldung gerechtfertigt ist - auch für das Jahr 2020. 
	Selbstverständlich muss  jede(r) Einzelne von Ihnen für sich entscheiden, ob 
	Sie Ihren Anspruch auf amtsangemessene Besoldung weiterverfolgen möchten und 
	gegen den Widerspruchsbescheid den Klageweg beschreiten. Nur dann können Sie 
	Ihre Rechte für das Jahr 2020 wahren, für das der Senat selbst offenbar die 
	Auffassung für naheliegend hält, dass die Anträge rechtzeitig gestellt sind 
	und dass die aktuelle Hamburger Besoldung womöglich nicht den Anforderungen 
	einer amtsangemessenen Besoldung entspricht. 
Wir hatten Ihnen 
	bereits angekündigt, dass wir Sie auch in den anstehenden Verfahren 
	unterstützen werden und haben dazu die in der Anlage beigefügte 
	
	Musterklage 
	formuliert, die Sie selbstverständlich gern verwenden können. Bitte beachten 
	Sie, dass in der Klage zum Teil Ihre persönlichen Besonderheiten, wie zum 
	Beispiel Besoldungsgruppe, Familienstand etc. noch einzupflegen sind.  
	
	Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über die Klagerhebung informieren 
	würden, damit wir weiterhin einen Überblick über die laufenden Verfahren 
	behalten.
	
Herzliche Grüße